{"id":257,"date":"2020-02-12T19:48:28","date_gmt":"2020-02-12T18:48:28","guid":{"rendered":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/?page_id=257"},"modified":"2020-02-12T19:48:28","modified_gmt":"2020-02-12T18:48:28","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/statuten\/","title":{"rendered":"Vereinsstatuten"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-align:left\">\u00a7 1: Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/h4>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSchachklub\nK\u00f6nigsgambit Graz\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">(2) Er hat seinen Sitz in Graz und\nerstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Stadt Graz.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-align:left\">\u00a7 2: Zweck<\/h4>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die F\u00f6rderung und Verbreitung des Schachspiels in jeglicher Hinsicht.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-align:left\">\u00a7 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<\/h4>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">(1) Der Vereinszweck soll durch die in den\nAbs. 2 und 3 angef\u00fchrten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">(2) Als ideelle Mittel dienen<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">a) gesellige Zusammenk\u00fcnfte<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">b) Errichtung einer Bibliothek<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">c) Betrieb einer Vereinshomepage<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">(3) Die erforderlichen materiellen Mittel\nsollen aufgebracht werden durch<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">a) Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">b) Ertr\u00e4gnisse aus Veranstaltungen<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">c) Spenden<\/p>\n\n\n\n<p style=\"text-align:left\">d) Verm\u00e4chtnisse und sonstige Zuwendungen<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4: Arten der Mitgliedschaft<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern\nsich in ordentliche, au\u00dferordentliche und Ehrenmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Au\u00dferordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrags f\u00f6rdern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5: Erwerb der Mitgliedschaft<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen alle\nphysischen Personen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) \u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6: Beendigung der Mitgliedschaft<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod,\ndurch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Austritt kann nur zum 31. Dezember\njeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens einen Monat vorher\nschriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige versp\u00e4tet, so ist sie erst\nzum n\u00e4chsten Austrittstermin wirksam. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit ist das Datum der\nPostaufgabe ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Vorstand kann ein Mitglied\nausschlie\u00dfen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung\neiner angemessenen Nachfrist l\u00e4nger als sechs Monate mit der Zahlung der\nMitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig\ngewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt hievon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem\nVerein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer\nMitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verf\u00fcgt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstands beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an\nallen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des\nVereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das\naktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den\nEhrenmitgliedern zu.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom\nVorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder\nkann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Mitglieder sind in jeder\nGeneralversammlung vom Vorstand \u00fcber die T\u00e4tigkeit und finanzielle Gebarung des\nVereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter\nAngabe von Gr\u00fcnden verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine\nsolche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand\n\u00fcber den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren.\nGeschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungspr\u00fcfer\/in\/nen\neinzubinden.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die\nInteressen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen,\nwodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden k\u00f6nnte. Sie\nhaben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die\nordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der\nMitgliedsbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung beschlossenen H\u00f6he\nverpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8: Vereinsorgane<\/h4>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\u00a7\u00a7 9 und 10), der Vorstand (\u00a7\u00a7 11 bis 13), die Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 14) und das Schiedsgericht (\u00a7 15).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9: Generalversammlung<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Generalversammlung ist die\n\u201eMitgliederversammlung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche\nGeneralversammlung findet alle vier Jahre statt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung\nfindet auf<\/p>\n\n\n\n<p>a. Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen\nGeneralversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>b. schriftlichen Antrag von mindestens einem\nZehntel der Mitglieder,<\/p>\n\n\n\n<p>c. Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer\/innen (\u00a7 21 Abs.\n5 erster Satz VereinsG),<\/p>\n\n\n\n<p>d. Beschluss der Rechnungspr\u00fcfer\/innen (\u00a7 21 Abs.\n5 zweiter Satz VereinsG) oder eines\/einer Rechnungspr\u00fcfers\/Rechnungspr\u00fcferin (\u00a7\n11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),<\/p>\n\n\n\n<p>e. Beschluss eines\/einer gerichtlich bestellten\nKurators\/Kuratorin (\u00a7 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten)<\/p>\n\n\n\n<p>binnen vier Wochen statt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den\nau\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei\nWochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail (an die vom\nMitglied dem Verein bekannt gegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse)\neinzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der\nTagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1\nund Abs. 2 lit. a &#8211; c), durch alle oder eine\/n Rechnungspr\u00fcfer\/in\/nen (Abs. 2\nlit. d) oder durch eine\/n gerichtlich bestellten Kurator\/Kuratorin (Abs. 2 lit.\ne).<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der  Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) G\u00fcltige Beschl\u00fcsse &#8211; ausgenommen solche\n\u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung &#8211;\nk\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Bei\nder Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.\nStimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes\nMitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied\nim Wege einer schriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist zul\u00e4ssig. Voraussetzung f\u00fcr\ndie Aus\u00fcbung des Stimmrechts ist die bereits erfolgte Entrichtung des\nMitgliedsbeitrags im laufenden Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Die Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Die\nWahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der\nRegel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Beschl\u00fcsse, mit\ndenen das Statut des Vereins ge\u00e4ndert, ein amtierendes Vorstandsmitglied seines\nAmtes enthoben oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer\nqualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der\/die Vorsitzende, in dessen\/deren Verhinderung der\/die stellvertretende Vorsitzende. Ist auch diese\/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10: Aufgaben der Generalversammlung<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Generalversammlung sind folgende\nAufgaben vorbehalten:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag;<\/p>\n\n\n\n<p>b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des  Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungspr\u00fcfer\/innen;<\/p>\n\n\n\n<p>c) Wahl und Enthebung der Mitglieder des\nVorstands und der Rechnungspr\u00fcfer\/innen;<\/p>\n\n\n\n<p>d) Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften\nzwischen Rechnungspr\u00fcfer\/inne\/n und Verein;<\/p>\n\n\n\n<p>e) Entlastung des Vorstands;<\/p>\n\n\n\n<p>f) Festsetzung der H\u00f6he der\nMitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche und f\u00fcr au\u00dferordentliche Mitglieder;<\/p>\n\n\n\n<p>g) Verleihung und Aberkennung der\nEhrenmitgliedschaft;<\/p>\n\n\n\n<p>h) Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen\nund die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/p>\n\n\n\n<p>i) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11: Vorstand<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus f\u00fcnf\nMitgliedern, und zwar aus Vorsitzender\/Vorsitzendem,\nstellvertretender\/stellvertretendem Vorsitzender\/Vorsitzendem,\nSchriftf\u00fchrer\/in, Kassier\/in sowie stellvertretende\/r Kassier\/in.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Vorstand wird von der\nGeneralversammlung gew\u00e4hlt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten\nMitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu\nkooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung\neinzuholen ist. F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung\n\u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jede\/r\nRechnungspr\u00fcfer\/in verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche\nGeneralversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten\nauch die Rechnungspr\u00fcfer\/innen handlungsunf\u00e4hig sein, hat jedes ordentliche\nMitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die Bestellung eines\/einer\nKurators\/Kuratorin beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der\/die umgehend\neine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen hat. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Funktionsperiode des Vorstands betr\u00e4gt vier Jahre; Wiederwahl ist m\u00f6glich.  Jede Funktion im Vorstand ist pers\u00f6nlich auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Vorstand wird von dem\/der\nVorsitzenden, bei Verhinderung von dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden,\nschriftlich oder m\u00fcndlich einberufen. Ist auch diese\/r auf unvorhersehbar lange\nZeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn\nalle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen\nanwesend ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit\neinfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des\/der\nVorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Den Vorsitz f\u00fchrt der\/die Vorsitzende,\nbei Verhinderung der\/die stellvertretende Vorsitzende. Ist auch diese\/r\nverhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden\nVorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die \u00fcbrigen\nVorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Au\u00dfer durch den Tod und Ablauf der\nFunktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch\nEnthebung (Abs. 9) und R\u00fccktritt (Abs. 10).<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Die Generalversammlung kann jederzeit\nden gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung\ntritt mit Bestellung des neuen Vorstands beziehungsweise Vorstandsmitglieds in\nKraft.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl beziehungsweise Kooptierung (Abs. 2) eines\/einer Nachfolgers\/Nachfolgerin wirksam.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12: Aufgaben des Vorstands<\/h4>\n\n\n\n<p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des\nVereins. Er ist das \u201eLeitungsorgan\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm\nkommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen\nVereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere\nfolgende Angelegenheiten:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Einrichtung eines den Anforderungen des\nVereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der\nEinnahmen\/Ausgaben und F\u00fchrung eines Verm\u00f6gensverzeichnisses als\nMindesterfordernis;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des\nRechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Vorbereitung und Einberufung der\nGeneralversammlung in den F\u00e4llen des \u00a7 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a . c dieser\nStatuten;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Information der Vereinsmitglieder \u00fcber\ndie Vereinst\u00e4tigkeit, die Vereinsgebarung und den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Aufnahme und Ausschluss von\nordentlichen und au\u00dferordentlichen Vereinsmitgliedern;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der\/die Vorsitzende f\u00fchrt die laufenden\nGesch\u00e4fte des Vereins. Der\/die stellvertretende Vorsitzende sowie der\/die\nSchriftf\u00fchrer\/in unterst\u00fctzen den\/die Vorsitzende\/n bei der F\u00fchrung der\nVereinsgesch\u00e4fte.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der\/die Vorsitzende vertritt den Verein nach au\u00dfen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschriften des\/der Vorsitzenden und des Schriftf\u00fchrers\/der Schriftf\u00fchrerin, in Geldangelegenheiten (verm\u00f6genswerte Dispositionen) des\/der Vorsitzenden und des Kassiers\/der Kassierin. Rechtsgesch\u00e4fte  zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bed\u00fcrfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Rechtsgesch\u00e4ftliche Bevollm\u00e4chtigungen,\nden Verein nach au\u00dfen zu vertreten bzw. f\u00fcr ihn zu zeichnen, k\u00f6nnen\nausschlie\u00dflich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Bei Gefahr im Verzug ist der\/die Vorsitzende berechtigt, auch in\nAngelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des\nVorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbstst\u00e4ndig Anordnungen zu\ntreffen; im Innenverh\u00e4ltnis bed\u00fcrfen diese jedoch der nachtr\u00e4glichen\nGenehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der\/die Vorsitzende f\u00fchrt den Vorsitz\nin der Generalversammlung und im Vorstand, in dessen\/deren Verhinderung der\/die\nstellvertretende Vorsitzende. Ist auch diese\/r verhindert, obliegt der Vorsitz\ndem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem\nVorstandsmitglied, das die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu\nbestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in f\u00fchrt die\nProtokolle der Generalversammlung und des Vorstands. Die Protokolle m\u00fcssen von\nallen anwesenden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden und sind von dem\/der\nSchriftf\u00fchrer\/in sorgf\u00e4ltig aufzubewahren.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Der\/die Kassier\/in ist f\u00fcr die\nordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereins verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(8)&nbsp;&nbsp; Der\/die Vorsitzende und der\/die Kassier\/in sind f\u00fcr die Betreuung der Sponsor\/inn\/en zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14: Rechnungspr\u00fcfer\/innen<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Zwei Rechnungspr\u00fcfer\/innen werden von\nder Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist\nm\u00f6glich. Die Rechnungspr\u00fcfer\/innen d\u00fcrfen keinem Organ &#8211; mit Ausnahme der\nGeneralversammlung &#8211; angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Pr\u00fcfung ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Den Rechnungspr\u00fcfer\/inne\/n obliegt die\nlaufende Gesch\u00e4ftskontrolle sowie die Pr\u00fcfung der Finanzgebarung des Vereins im\nHinblick auf die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Rechnungslegung und die statutengem\u00e4\u00dfe\nVerwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungspr\u00fcfer\/inne\/n die\nerforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu\nerteilen. Die Rechnungspr\u00fcfer\/innen haben dem Vorstand \u00fcber das Ergebnis der\nPr\u00fcfung zu berichten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Rechnungspr\u00fcfer\/in\/nen und Verein bed\u00fcrfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im \u00dcbrigen gelten die Bestimmungen des \u00a7 11 Abs. 8 bis 10 sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15: Schiedsgericht<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Zur Schlichtung von allen aus dem\nVereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht\nberufen. Es ist eine \u201eSchlichtungseinrichtung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes\n2002 und kein Schiedsgericht nach den \u00a7\u00a7 577 ff ZPO.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter  schriftlich namhaft macht. \u00dcber Aufforderung durch den Vorstand binnen  sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen  seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verst\u00e4ndigung  durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen w\u00e4hlen die namhaft  gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes  ordentliches Mitglied zum\/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei  Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die  Mitglieder des Schiedsgerichts d\u00fcrfen keinem Organ &#8211; mit Ausnahme der  Generalversammlung -angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der  Streitigkeit ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung nach Gew\u00e4hrung beiderseitigen Geh\u00f6rs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 16: Freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins\nkann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der\nabgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Diese Generalversammlung hat auch &#8211;\nsofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist &#8211; \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen.\nInsbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss dar\u00fcber zu\nfassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsverm\u00f6gen\nzu \u00fcbertragen hat. Dieses Verm\u00f6gen soll, soweit dies m\u00f6glich und erlaubt ist,\neiner Organisation zufallen, die gleiche oder \u00e4hnliche Zwecke wie dieser Verein\nverfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1: Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSchachklub K\u00f6nigsgambit Graz\u201c. (2) Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Stadt Graz. (3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. \u00a7 2: Zweck Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die F\u00f6rderung &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/statuten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eVereinsstatuten\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-257","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/257","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=257"}],"version-history":[{"count":10,"href":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/257\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":267,"href":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/257\/revisions\/267"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/koenigsgambit.bplaced.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=257"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}